Medizinrecht

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Fachkompetenz

Rechtsanwalt für Medizinrecht

Arzthaftung - Berufsrecht - Kooperation - Praxisgründung -  Vergütungsrecht

Wer wir sind.

  Wir unterstützen Sie bei Ihren medizinrechtlichen Anliegen und stehen an Ihrer Seite. Das ist unser Verständnis einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Was wir bieten.

Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer Fragen und Probleme im Medizinrecht. Unser Können für Ihre Ziele – wir sind Ihre Spezialisten und Experten im Gesundheitsrecht.

Wie wir arbeiten.

Uns ist wichtig, dass Sie in uns einen vertrauensvollen Ansprechpartner haben, zu dem keinerlei unnötige Distanz besteht – das Medizinrecht ist schon kompliziert genug.
  • Berufsrecht

    Sämtliche freien Heilberufe unterliegen einem spezifischen Berufsrecht und der beruflichen Aufsicht durch die entsprechende Kammer.


    Aus diesem Grunde stehen wir Ihnen unter anderem bei den folgenden Themenbereichen zur Seite:

    • Approbation
    • Berufsrechtliche und berufsgerichtliche Verfahren
    • Compliance-Beratung
    • Fort- und Weiterbildung
    • Kooperationen mit Berufsangehörigen und weiteren Leistungserbringern
    • Werbe- und Wettbewerbsrecht
  • Compliance

    Zur Vermeidung von medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken empfiehlt sich eine umfassende Prüfung der bestehenden Gegebenheiten und Strukturen. Auf der Grundlage dieser Analyse bewerten wir die Vereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben und erarbeiten Optimierungsmöglichkeiten, die zu einer Verringerung der bestehenden Risiken beitragen.


    Im Rahmen dieser Beratungstätigkeit beziehen wir vor allem folgende Rechtsgebiete ein:

    •     Abrechnungs- und Gebührenrecht
    •     Berufsrecht
    •     Datenschutzrecht
    •     Haftungsrecht
    •     Gesellschaftsrecht
    •     Krankenhausrecht
    •     Medizinische Leitlinien und medizinischen Richtlinien
    •     Strafrecht
    •     Vertragsarztrecht/Vertragszahnarztrecht
  • Vergütungsrecht

    Im Bereich des Gebühren- und Abrechnungsrechts unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Ausgleich der Behandlungskosten gegenüber dem jeweiligen Kostenschuldner.


    Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Rückforderungsansprüchen der Patienten, Krankenversicherungen oder weiterer Kostenträger zur Seite. Dabei sind wir insbesondere mit folgenden Gebührenordnungen und Gesetzen vertraut:

    •     Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA)
    •     Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
    •     Diagnosebezogene Fallgruppen (DRG)
    •     Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    •     Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    •     Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
  • Arzthaftung

    Im Bereich des medizinischen Haftungsrechts (Arzthaftungsrecht, Zahnarzthaftungsrecht, Krankenhaushaftungsrecht) vertreten wir ausschließlich die Interessen von Leistungserbringern wie Ärzten, Zahnärzten, Krankenhaus- und Pflegeheimträgern. Nur so können wir in jedem einzelnen Fall eine Interessenkollision vermeiden und mit Überzeugung Ihre Interessen vertreten.


    Von besonderer Bedeutung im Bereich des Haftungsrechts ist nicht nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns, sondern auch die stets notwendige enge Abstimmung mit Ihren Versicherungen.


    Schließlich bedürfen auch die mit den zivilrechtlichen Haftungsansprüchen verknüpften straf- und berufsrechtlichen sowie vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Konsequenzen einer sorgsamen rechtlichen Berücksichtigung.


    Unsere Tätigkeit im medizinischen Haftungsrecht umfasst insbesondere:


    •     Abstimmung mit Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen
    •     Außergerichtliche Abwehr von Schadensersatzansprüchen
    •     Berufs- und strafrechtliche sowie vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Beratung
    •     Vertretung vor Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen
    •     Vertretung vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Krankenhausrecht

    In ausgewählten Bereichen des Krankenhausrechts vertreten wir die Interessen der Krankenhäuser und Krankenhausträger sowie der dort tätigen Ärzte und Kooperationspartner.


    Dazu zählen unter anderem:

    •     Behandlungsverträge
    •     Belegarztverträge
    •     Chefarztverträge
    •     Compliance Beratung
    •     Ermächtigungen
    •     Erbringung und Abrechnung von allgemeinen Krankenhausleistungen
    •     Erbringung und Abrechnung von Wahlleistungen
    •     Honorararztverträge
    •     Konsiliararztverträge
    •     (sektorenübergreifende) Kooperationen
  • Inkasso

    Durch die Vertretung einer bundesweit tätigen privatärztlichen Verrechnungsstelle sowie zahlreicher Ärzte, Zahnärzte und Medizinischer Versorgungszentren sind wir auf dem Gebiet der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung der Behandlungskosten besonders versiert.


    Unser Credo lautet: Höflich im Ton, aber bestimmt in der Sache.


    Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

    •     Außergerichtliche Beitreibung von Rechnungen
    •     Gerichtliches Mahn- und Klageverfahren
    •     Rechnungsüberprüfung
    •     Verjährungsmanagement
    •     Zwangsvollstreckung
  • Kooperation

    Bei einer Kooperation mit anderen Ärzten, Zahnärzten und Leistungserbringern ist eine allen Beteiligten gerecht werdende Vertragsgestaltung von besonderer Bedeutung.


    Neben der Verbesserung der Patientenversorgung können durchdachte Kooperationen bei allen Beteiligten zu organisatorischen und wirtschaftlichen Synergieeffekten führen.


    Wir beraten Sie unter anderem in folgenden Gebieten:

    • Ärztehäuser/Facharztzentren
    • Apparategemeinschaft
    • Berufsausübungsgemeinschaften
    • Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
    • Job-Sharing
    • Kooperationsverträge
  • Praxisgründung

    Die Gründung einer Praxis sowie die Praxisnachfolge (Praxiskauf/Praxisverkauf) stellen einen besonderen Moment des beruflichen Lebens dar, bei dem vielfältige wirtschaftliche und rechtliche Überlegungen zu berücksichtigen sind.


    Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

    • Apparategemeinschaft
    • Due Diligence (Risikoprüfung)
    • Berufsausübungsgemeinschaft
    • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
    • Kooperationen im Gesundheitswesen
    • Nachbesetzungsverfahren
    • Praxisgemeinschaft
    • Praxiskauf
    • Praxisverkauf
    • Wertermittlung der Praxis
    • Zulassungsverfahren
  • Vertragsarztrecht

    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Ärzten bzw. zwischen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Zahnärzten fallen unter den Bereich des Vertragsarztrechts bzw. des Vertragszahnarztrechts.


    Neben der Zulassung als Durchgangsarzt, die durch die Berufsgenossenschaften erteilt wird, stellt die Teilnahme an der vertragsärztlichen bzw. an der vertragszahnärztlichen Versorgung für viele Leistungserbringer einen wichtigen Pfeiler der beruflichen Tätigkeit dar.


    Wir beraten Sie bei Ihren Vorstellungen und unterstützen Sie bei der konkreten Umsetzung Ihrer Pläne vor den jeweiligen Gremien und Gerichten.


    Unter anderem fallen folgende Themenbereiche in dieses Rechtsgebiet:


    • Assistenten
    • Bedarfsplanung
    • Bereitschaftsdienst
    • Disziplinarverfahren
    • Ermächtigungen
    • Fortbildung
    • Job-Sharing
    • Kauf- und Verkauf von Arzt- und Zahnarztpraxen (Praxisnachfolge)
    • Nachbesetzungsverfahren
    • Niederlassung
    • Prüfverfahren
    • Regressverfahren
    • Berufsausübungsgemeinschaft (überörtliche) Gemeinschaftspraxis
    • Praxisgemeinschaft
    • Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln – auch Off-Label-Use
    • Vertreter
    • Zulassungsverfahren

Umfassende Beratung und Vertretung

aus einer Hand.

kompetent. persönlich. engagiert.

Wir verstehen uns als dienstleistungsorientierte Vertreter Ihrer Interessen mit dem Ziel, für Ihr Anliegen über die bloße Beantwortung rein juristischer Fragestellungen hinaus, die passende Lösung zu finden. Dabei vertreten wir Ihre Interessen mit dem notwendigen Augenmaß und dem erforderlichen Durchsetzungsvermögen. Wir bieten Ihnen eine verlässliche, professionelle und fachlich kompetente Beratung und Betreuung zu allen Fragen des Gesundheitsrechts. Das ist unsere Leidenschaft.


Ihre Ansprechpartner sind unsere Fachanwältiin für Medizinrecht Evelyn Buchmüller-Reiss und Fachanwalt für Medizinrecht Oliver Graf.

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Ausgezeichnete Expertise

Rechtsanwältin Buchmüller-Reiss ist mit ihrer Kanzlei in Köln von der renommierten Wirtschaftswoche als Top Anwältin im Medizinrecht (2019) für Ärzte, Kliniken und Versicherer ausgezeichnet worden. Das Handelsblatt Research Institute (HRI) hatte Datenbanken und Archive nach Anwälten im Medizinrecht durchkämmt – und 418 Medizinjuristen in 100 Kanzleien gefunden. Diese wurden aufgefordert, die aus ihrer Sicht fünf renommiertesten Kollegen zu benennen. Die Auswahl wurde anschließend einer Jury aus vier ausgewählten Experten zur Bewertung vorgelegt.

Wir freuen uns sehr, mit Frau Rechtsanwältin Buchmüller-Reiss Teil dieser besonderen Auswahl zu sein.

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