Arbeitsrecht

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Fachkompetenz

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Abmahnung - Abfindung - Befristung - Kündigung -  Urlaub - Zeugnis

Der Beruf und der eigene Arbeitsplatz sind zentrale Elemente des Alltags und der Existenz eines jeden von uns. Die meiste Zeit unseres Lebens verbringen wir am Arbeitsplatz.

Arbeitsrechtliche Fragestellungen begegnen jedem Arbeitnehmer ebenso wie jedem Unternehmer beinahe täglich aufs Neue. Ob es um die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, die Fragen eines laufenden Arbeitsverhältnisses (wie Urlaubsgewährung, Überstundenvergütung, Direktionsrecht des Arbeitgebers, etc.) oder um die Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere: 

  •   Abmahnung
  •   Abfindung
  •   Arbeitspapiere
  •   Aufhebungsvertrag
  •   Ablehnung von Bewerbern unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 
  •   Bewerbung (Kostenerstattung, etc)
  •   Befristete Arbeitsverträge 
  •   Kündigungsschutz bei arbeitgeberseitiger Kündigung
  •   Mutterschutz und Elternzeit
  •   Mindestlohngesetz
  •   Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  •   Urlaub 
  •   Mobbing
  •   Sozialversicherungsrechtliche Fragen (ALG I und II, gesetzliche Rentenversicherung)
  •   Zeugnis

Wichtiger Hinweis:


Wenn Sie vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, gleich ob ordentlich oder außerordentlich, muss gerechnet ab dem Zugang des Kündigungsschreibens binnen drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, ist so gut wie nichts mehr zu machen und die Kündigung wird wirksam. Weisen Sie deshalb unbedingt bereits bei der Vereinbarung eines Termins darauf hin, dass Sie eine Kündigung erhalten haben, damit Sie einen zeitnahen Termin erhalten. Wir fertigen für Sie die Kündigungsschutzklage und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.


Gut ist es, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die das Arbeitsrecht abdeckt. Im Arbeitsrecht muss jede Seite die Kosten und Gebühren – sowohl die außergerichtlichen als auch die der ersten Instanz – selbst tragen. Eine Kostenerstattung ist – je nach Ausgang des Verfahrens – erst ab der zweiten Instanz möglich. Bitte beachten Sie, dass manche Rechtsschutzversicherungen versuchen, Sie an ihre kooperierenden Anwälte zu vermitteln oder auf eine Hotline zu verweisen. Dem müssen Sie nicht folgen! Sie haben freie Anwaltswahl. Bestehen Sie darauf, selbst Ihren Anwalt aussuchen zu dürfen. 

Umfassende Beratung und Vertretung
aus einer Hand.

kompetent. persönlich. engagiert.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen (falls vorhanden) zum Besprechungstermin mit. Noch besser ist es, wenn Sie uns die Unterlagen bereits vorher einreichen, da sich dann der Besprechungstermin besser vorbereiten lässt.


  •   Arbeitsvertrag mit allen eventuellen Anhängen und Zusätzen
  •   Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  •   Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Zeugnis, bisheriger Schriftwechsel etc.

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte den Versicherungsvertrag und – soweit vorhanden – die Kostenschutzzusage Ihrer Versicherung mit.




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