Forderungseinzug für Ärzte

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Fachkompetenz

Forderungseinzug für Ärzte und Zahnärzte

Profitieren Sie von unseren besonderen Kenntnissen des (zahn-)ärztlichen Vergütungsrechts. Wir sorgen dafür, dass Sie für Ihre gute Arbeit auch  bezahlt werden.

Außergerichtliche Betreibung

Wir übernehmen für Sie das außergerichtliche Forderungsmanagement einschließlich Ratenzahlungsvereinbarung und Überwachung der Zahlungseingänge, sobald Sie den Schuldner in Verzug gesetzt haben.



Gerichtliches Mahn- und Klageverfahren

Wir setzen Ihren Honoraranspruch schnell und zielgerichtet im gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahren durch.

Rechnungsüberprüfung

Wir sind mit den Besonderheiten des ärztlichen und zahnärztlichen Vergütungsrechts sowie der Vergütung von Krankenhausleistungen bestens vertraut und beraten Sie im Hinblick auf die rechtssichere wirtschaftlichen Aufklärung und den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen.

Zwansgvollstreckung

Zahlt der Patient auch nach Titulierung der Forderung nicht in der geschuldeten Weise, setzen wir diese im Wege der Zwangsvollstreckung schnell und effizient durch. 

Alle Leistungen aus einer Hand.

Wir führen Sie zur erfolgreichen Durchsetzungen Ihrer Honorarforderungen.

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen an eine rechtssichere Abrechnung der von Ihnen erbrachten Behandlungsleistungen und übernehmen für Sie sowohl die außergerichtliche Beitreibung als auch die gerichtliche Durchsetzung und anschließende Zwangsvollstreckung.


Dabei bieten wir Ihnen im durch § 4 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzten Rahmen abhängig vom Auftragsvolumen interessante  Vergütungsmodelle an. 


Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um den anwaltlichen Forderungseinzug ist Rechtsanwalt Oliver Graf.

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